Garantie

Garantie.
Klare Konditionen.

Gesetzlich gilt beim Händlerkauf eine Sachmängelhaftung von 24 Monaten; bei Gebrauchtfahrzeugen vereinbaren wir vertraglich eine Verkürzung auf 12 Monate — das wird im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten. Das ist ein gesetzliches Recht, keine Garantie. Bei R&M Automobile ist das nicht das Ende: auf Wunsch vermitteln wir eine optionale Anschlussgarantie über unseren Partner GGG. Bedingungen richten sich nach dem jeweiligen Garantieanbieter, das Partnernetzwerk ist bundesweit aufgestellt.

Was Sie immer bekommen

Sachmängelhaftung,
Ihr Recht beim Händlerkauf.

Gesetzlich gilt eine Sachmängelhaftung von 24 Monaten. Bei Gebrauchtfahrzeugen vereinbaren wir vertraglich eine Verkürzung auf 12 Monate (§ 476 BGB) — das wird im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten. Das ist keine Garantie, sondern Ihr gesetzliches Recht. Was das konkret bedeutet:

01

Sachmängel sind abgedeckt

Probleme, die bei Übergabe schon vorhanden waren (auch wenn sie erst später sichtbar werden), zahlt der Händler, wir.

02

12 Monate vereinbart

Vertraglich vereinbarte Dauer ab Kaufdatum, ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten. In den ersten 12 Monaten gilt: wir müssen beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorhanden war.

03

Verschleißteile ausgenommen

Reifen, Bremsen, Wischblätter, Glühlampen, alles, was sich durch Gebrauch abnutzt, ist nicht Bestandteil der Sachmängelhaftung.

Optional

GGG-Anschlussgarantie,
12 oder 24 Monate, bundesweit.

Wer länger als 12 Monate Sicherheit möchte, kann eine Anschlussgarantie über unseren Partner GGG abschließen. Reparaturen können bundesweit über das GGG-Partnernetzwerk abgewickelt werden; Bedingungen richten sich nach dem jeweiligen Garantieanbieter.

12 Monate

GGG-Basistarif

Einmaliger Garantiebeitrag, kein Monatsbetrag. Deckt typischerweise Motor, Getriebe, Antrieb und Elektrik ab, die genauen Bedingungen erhalten Sie individuell zum jeweiligen Fahrzeug.

24 Monate

Verlängerte Variante

Wer das Fahrzeug länger behalten möchte: 24-Monats-Variante schließt die Lücke nach der gesetzlichen Sachmängelhaftung. Konkrete Preise und Bedingungen richten sich nach Fahrzeug und Laufzeit.

Abdeckung

Was die GGG-Garantie
konkret abdeckt.

01

Motor

  • Kurbelgehäuse, Pleuel, Kolben
  • Zylinderkopf, Ventile, Nockenwelle
  • Steuerkette, Zahnriemen-Schäden bei Werks-Wechselintervall
  • Wasserpumpe (intern angetrieben), Ölpumpe
02

Getriebe & Antrieb

  • Schaltgetriebe (alle Komponenten)
  • Automatik-Getriebe inkl. Steuergerät
  • Verteilergetriebe, Differenzial
  • Antriebswellen, Gelenke, Achsantrieb
03

Elektrik

  • Lichtmaschine, Starter, Steuergeräte
  • Klimaanlagen-Kompressor
  • ABS-/ESP-Steuergerät
  • Sensoren am Antriebsstrang
Praxis

Bundesweit gültig,
Partnernetzwerk.

Die GGG-Garantie gilt bundesweit in Deutschland. Reparaturen können über das GGG-Partnernetzwerk abgewickelt werden, Werkstatt freier Wahl rechnet direkt mit GGG ab. Schadensmeldung läuft online: papierlos, schnell, ohne Bürokratie.

01

Online-Schadensmeldung

Online-Formular bei GGG, Werkstatt freier Wahl ansteuern. „Papierlos, einfach, schnell", so beschreibt GGG selbst den Ablauf. Hotline werktags zusätzlich erreichbar.

02

Was Sie bekommen

Garantieurkunde + Bedingungen in Schriftform, alles übersichtlich auf Deutsch. Bei E-Autos gibt es zusätzliche Produkte (HighVoltage-Garantie), auf Anfrage.

Häufige Fragen

FAQ, Garantie

Brauche ich überhaupt eine zusätzliche Garantie?

Die ersten 12 Monate sind durch die Sachmängelhaftung abgedeckt, Garantie braucht es da nicht. Sinn macht die GGG ab Monat 13: wenn Sie das Fahrzeug länger als ein Jahr behalten wollen und Sicherheit bei Motor- oder Getriebeschäden brauchen, lohnt sich der Anschluss-Schutz.

Was sind die häufigsten Schäden, die GGG abdeckt?

Klassiker bei älteren Fahrzeugen: Steuerkettenlängung, Wasserpumpenschaden, AGR-Ventil-Defekt, Dieselpartikelfilter-Probleme, Automatik-Getriebe-Steuerung, Lichtmaschine. Reparaturkosten können schnell mehrere hundert bis mehrere tausend Euro erreichen. Der konkrete Garantiebeitrag richtet sich nach Fahrzeug und Laufzeit und wird individuell genannt.

Was ist mit Verschleißteilen wie Bremsen oder Reifen?

Nicht abgedeckt, weder bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung noch bei der GGG-Garantie. Verschleiß ist normaler Gebrauch, daher Käufer-Verantwortung. Ausnahme: wenn Bremsbeläge schon bei Kauf verschlissen waren, ohne dass es im Vertrag stand, ist das ein Sachmangel.

Was wenn ich das Fahrzeug verkaufe? Geht die Garantie mit?

Ja. Die GGG-Garantie ist fahrzeuggebunden, nicht halterbezogen, sie geht beim Verkauf automatisch auf den Käufer über. Hilft dem Wiederverkaufswert.

Wie schnell läuft eine Schadensregulierung?

Werkstatt erstellt Kostenvoranschlag, GGG genehmigt (meist innerhalb von 1-3 Werktagen), Werkstatt repariert, rechnet direkt mit GGG ab. Sie gehen in der Regel nur bei der Selbstbeteiligung in Vorleistung (falls vertraglich vereinbart, oft 100-150 €).
Fragen zur Garantie?

Wir erklären die Konditionen
im konkreten Gespräch.

Die Garantie ist nicht für jedes Fahrzeug gleich sinnvoll. Wir beraten beim Wunschfahrzeug, was Sinn macht und was nicht, ohne Verkaufsdruck.